Eintrittserklärung
(auch für Änderungsmitteilungen)
Hier nun die neue Eintrittserklärung, die durch die Anpassungen an die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) etwas umfangreicher geworden ist.
Nunmehr müssen wir dir für einen Vereinsbeitritt insgesamt 4 Unterschriften abnötigen, um auch allen Erfordernissen aus der Verordnung gerecht zu werden.
Falls möglich bitten wir um doppelseitigen Ausdruck der Erklärung, damit die Ordnerreihen weiterhin übersichtlich bleiben!
Da wir bei einem Vereinsbeitritt auf deine Originalunterschriften angewiesen sind, können wir dir eine persönliche Übergabe der Eintrittserklärung an einen Übungsleiter oder ein Vorstandsmitglied nicht ersparen, eine etwaige Kündigung (per 31.12. !) muss ebenfalls schriftlich eingereicht werden.
Bei Fragen melde dich gern über den Kontaktbutton der Homepage oder telefonisch bei den angegebenen Kontaktpersonen.
Angebotsübersicht
Fitness- und Kraftraum
Bildungspaket
Mit dem Bildungspaket aus 2011 soll der Rechtsanspruch auf Bildung und auf Teilnahme an Sport, Musik und Kultur erfüllt werden. Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen werden daher unterstützt und gefördert.
Für jedes Kind stehen pro Monat 10 € zur Verfügung, die von der Agentur für Arbeit oder sonstigen Sozialbehörden auf Antrag übernommen werden (jährlich max. 120 €).
Von den Leistungen des Bildungspaketes sollen lt. Regierungsbeschluss sowohl Kinder in der Grundsicherung, als auch Kinder von Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern profitieren.
Daher können Familien/ Alleinerziehende bei Vorliegen der Voraussetzungen die Erstattung des Vereinbeitrages beantragen. Hierzu können sie den Antrag ausdrucken und dann ausgefüllt und unterzeichnet der zuständigen Behörde vorlegen (an dieser Stelle sei erwähnt, dass es bislang kein offizielles behördliches Formular gibt und Sie gern auf unseren vorbereiteten Antrag zurückgreifen können).
Wir möchten erwähnen, dass der Zuschuss rückwirkend erstattet wird und somit von ihnen vorzustrecken ist!